Zur Post vom 9.1. zu Liebe als wechselseitiges Anerkennungsverhältnis habe ich heute in der Frankfurter Rundschau ein aufschlussreiches Interview mit Axel Honneth gelesen, hier ein längeres Zitat:
"Bei dem, was ich mit Anerkennung meine, geht es weder um die gegenseitige rechtliche Anerkennung von Staaten noch um die Anerkennung von Tatsachen. Es geht um die Anerkennung von Personen mit bestimmten normativen Ansprüchen.
Was heißt das?
Die Anerkennung, dass der Andere berechtigt ist, an mich Forderungen zu stellen. Ich muss anerkennen, dass er berücksichtigt werden muss. Ich kann nicht einfach an ihm vorbei, über ihn hinweg tun, was ich will. Das ist die Kernbedeutung. Da ist jemand, auf den ich Rücksicht zu nehmen habe. ....Hegel kam ja von Hölderlin. Die große Entdeckung dieser jungen Männer war, dass die Liebe als eine Form der wechselseitigen Anerkennung zu verstehen ist. Das war Hegels Ursprungserfahrung.
Liegt die eigentliche Errungenschaft aber nicht gerade in dem Verlassen dieser Ursprungserfahrung? Darin nämlich, dass ich den anderen nicht toll finden muss, um ihn anzuerkennen?
Ja, das ist, was wir heute als Anerkennung, als rechtlichen Respekt bezeichnen. Die unbedingte Anerkennung der Autonomie des Anderen. Unbedingt, also auch ohne die Voraussetzung unserer Zuneigung oder gar Liebe. Ich fände es allerdings fatal, wenn die anderen Formen der Anerkennung über dieser aus dem Blick gerieten. Für unser Selbstverständnis, für das Leben in der Gemeinschaft, für die soziale Integration haben diese anderen Dimensionen der Anerkennung mindestens eine ebenso große Bedeutung wie die rein rechtliche.
Ohne Liebe und auch ohne Wertschätzung fehlt den Gesellschaftsmitgliedern eine wesentliche Dimension des Einbezogenseins. Bei der Wertschätzung geht es ja darum, einem Anderen über die Anerkennung als ein anderes autonomes Subjekt hinaus einen Mehrwert zu geben, aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Leistungen, die er anderen voraushat. Bei der Wertschätzung geht es also nicht um die Anerkennung unter Gleichen, sondern um die Anerkennung eines Besonderen."
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